Richtlinien

-  Rechtsakte der Europäischen Union, durch welche die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, konkrete Rechtsvorschriften umzusetzen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

Die Maschinenrichtlinien legen eine Reihe von Anforderungen fest. Alle (neuen) Maschinen und Anlagen, die am Arbeitsplatz installiert und in Betrieb genommen werden, müssen eine EG-Konformitätserklärung besitzen.
In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Geräten, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind, ist es unerlässlich, einen Dritten im Konformitätsbewertungsverfahren miteinzubeziehen.
Das gleiche gilt für Maschinen, die in Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgelistet sind (in diesem Fall sind verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren erlaubt, deren Auswahl auf Seiten des Herstellers liegt).

Wir laden Sie ein, sich mit diesen Richtlinien vertraut zu machen.

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14 Juni 2023
Über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates

Maschinenrichtlinien 2006/42/EG

Die Anwendung der neuen Richtlinien gilt ab 29. Dezember 2009. Diese fordern eine verschärfte Sicherheitsanalyse für Maschinen und Anlagen. Die Richtlinie verweist auf Normen, welche die Risikoanalyse regeln sollen.

Richtlinie 2009/127/EG

Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden. Sie berücksichtigt die grundlegenden Anforderungen des Umweltschutzes für die Entwicklung und den Bau neuer Pestizidausbringungs-Maschinen, während der Sicherstellung der Übereinstimmung mit den Anforderungen der Rahmenrichtlinie in Bezug auf Wartung und Inspektion.

Richtlinie 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie

Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen.
Elektrische Geräte unterliegen den Anforderungen, wenn sie mit Spannung versorgt sind:
  • ab 50 bis 1000 V Wechselstrom,
  • ab 75 bis 1500 V Gleichstrom.
- ab 20.04.2016 ungültig

Richtlinie 2014/35/EU

Richtlinie 2014/35/EU Europäischen Parlaments und Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt.

Richtlinie 2004/108/EG: Elektromagnetische Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten – EMV

Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG.
- ab 20.04.2016 ungültig

Richtlinie 2014/30/EU

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische – Verträglichkeit (Neufassung).

All diejenigen, die für die CE-Kennzeichnung eine Gefährdungsanalyse durchführen wollen, müssen auch mit den Richtlinien un

Normen DIN-EN ISO 12100 vertraut sein.

Das Programm MaschCE hilft bei Konformitätsbewertungsverfahren (einschließlich Gefahrenanalyse und Risikobewertung), daher ist es notwendig, dass die angeführten Richtlinien und Normen im Besitz des Benutzers gewesen sind.

Das Programm MaschCE unterstützt Hersteller und Anwender bei der Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens, das den Richtlinien und Normen entspricht.

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