CE – Kennzeichnung

Maschinenbau ist ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig. Leider entstehen durch den unsachgemäßen Gebrauch von Maschinen oder durch falsche Bauweisen oft Unfälle, welche zu großen finanziellen Verlusten führen.
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, harmonisierte die Europäische Union die Vorschriften für den Bau und die Verwendung von Maschinen.
Standardisierte Vorschriften ermöglichen den freien Warenverkehr innerhalb des EWR, sofern die Herstellung und der Verkauf der Ware keine Gefahr für Nutzer, Dritte, Sachwert oder Umwelt darstellt.

oznaczenie CE

Der Hersteller ist verpflichtet, eine sichere Maschine auf den Markt zu bringen. Dies kann nur durch richtige Planung, richtige Maschinenkonstruktion und ordnungsgemäße Installation erzielt werden.

Die Hersteller übernehmen die Verantwortung für die Durchführung der Konformitätsbewertung ihrer eigens hergestellten Maschinen nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien und Normen.

Die vollständige Dokumentation der Analyse der Konformitätsbewertung der Maschinen sollte auf Anfrage erhältlich sein.

Falls die Maschine den festgelegten Anforderungen nicht entspricht, jedoch das CE-Zeichen trägt, werden rechtliche Maßnahmen gegen jene Personen, die das Zeichen setzten, unternommen.

Maschinen, welche die EG-Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung nicht erfüllen, entsprechen nicht den Anforderungen der Richtlinien und sollten somit nicht gekauft oder verkauft werden!


Der Hersteller sollte das Ziel verfolgen, eine sichere Maschine zu entwickeln. Zu diesem Zweck sollte er alle Gefährdungen, die auf diese Maschine zutreffen (Standard DIN EN ISO 12100), und die von ihm selbst erstellten Analysen und Konformitätsbewertungen berücksichtigen.

Diese Aufgabe, die Maschinen unter Berücksichtigung nationaler Gesetze und Richtlinien zu bewerten, kann von einem eigenen betriebsinternen Team durchgeführt werden.

Im Falle von besonders gefährlichen Maschinen, angeführt im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind strengere Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich, die unter Aufsicht einer externen Stelle stattfinden müssen.

Die CE-Kennzeichnung ermöglicht die Einführung von Waren auf den EU-Markt und verhindert unlauteren Wettbewerb.

Die CE-Kennzeichnung ist für alle Maschinen und Anlagen, die im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden, jedoch in Ländern außerhalb der Europäischen Union hergestellt werden, verpflichtend. In diesem Fall kann der Hersteller eine natürliche oder juristische Person ermächtigen, in seinem Namen einen Teil seiner Pflichten bezüglich der Maschinenrichtlinien zu übernehmen.

CE-Kennzeichnung für Maschinen:

Das CE-Zeichen kann erst verwendet werden, wenn alle Anforderungen der EU-Richtlinien erfüllt wurden.
Ist eine Maschine vollständig, muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden. Die EG-Konformitätserklärung sollte unterzeichnet sein, bevor die Maschine in Betrieb genommen wird.
Wenn es bei der Maschine, die in den Verkehr gebracht werden sollte, um eine unvollständige Maschine handelt, muss die&nbspCE-Kennzeichnung an der Maschine angebracht werden. Die EG-Konformitätserklärung sollte in diesem Fall nur für eine unvollständige Maschine unterschrieben sein.
Nach der Montage am Bestimmungsort und noch vor der Inbetriebnahme muss eine Ergänzung des Konformitätsbewertungsverfahrens für die gesamte vollständige Maschine durchgeführt werden. Auf dieser Basis sollte eine EG-Konformitätserklärung für die fertige Maschine ausgestellt und die Beschriftung mit der CE-Kennzeichnung erfolgen.
Maschinen sollten deutlich lesbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.

Die CE-Kennzeichnung sollte enthalten:

  • Name und Adresse des Herstellers,
  • Bestimmung der Maschine,
  • CE-Kennzeichnung,
  • Bezeichnung der Serie und des Typs der Maschine,
  • Seriennummer, wenn notwendig,
  • Baujahr der Maschine.
 Stempel

CE-Kennzeichnung - Muster:

Im Falle einer Vergrößerung oder Verkleinerung der CE-Kennzeichnung müssen die in der obigen Abbildung angegeben Proportionen eingehalten werden (siehe Anhang III der Maschinenrichtlinie).

  Die CE-Kennzeichnung muss mindestens 5 mm groß sein.

Im Falle einer Maschine mit geringer Größe ist es erlaubt, von diesem Zustand abzuweichen.

Für elektrische Geräte und Apparate ist es nicht erforderlich, die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt selbst anzubringen. Es reicht aus, sie an der Verpackung oder den beigelegten Dokumenten (Gebrauchsanleitung oder Garantieschein) anzubringen.

Für eine effektive und richtige Durchführung der EG-Konformitätserklärung von Maschinen sowie Anlagen benötigt man das Wissen und die Fähigkeit, diese Analyse durchzuführen.

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