Betriebsanleitung (4)
Back Home Next
 

MASCH-C€
CE KENNZECHNUNG
Maschinen u.a. -Richtlinien
Erwerb einer Nutzungslizenz
Beispiele / Demonstration
Literaturhinweise
FAQ/Oft gestellte Fragen
Besuchen Sie auch ...

Risikokategorie
Maßnahmenart
Gefahrursachen
Betriebsart
Inbetriebnahme
Dokumentation
Betriebsanleitung (1)
Betriebsanleitung (2)
Betriebsanleitung (3)
Betriebsanleitung (4)
Betriebsanleitung (5)
Gefährdungen (1)
Gefährdungen (2)
Gefährdungen (3)
Gefährdungen (4)
Gefährdungen (5)
Gefährdungen (6)
Gefährdungen (7)
Gefährdungen (8)
Gefährdungen (9)
Gefährdungen (10)
Gefährdungen (11)

Lfn.Lfn.Inhalt

10


3.6.3 WEITERE INFORMATIONEN IN DER BETRIEBSANLEITUNG

10

32


Nennleistung in kW

10

33


Masse in kg beim gängigsten Betriebszustand sowie ggf:

- vom Hersteller vorgesehene maximale Zugbeanspruchung am Zughaken in N,

- vom Hersteller vorgesehene maximale Stützlastbeanspruchung des Zughakens in

vertikaler Richtung in N

10

34


Nachstehende Angaben über die Vibration der Maschine (entweder in tatsächlichen

Werten oder an einer identischen Maschine gemessenen Werten):

- gewichteter Effektivwert der Beschleunigung, dem die oberen Gliedmaßen ausgesetzt

sind, falls der Wert über 2,5 m/s² liegt. Beträgt dieser Wert nicht mehr als 2,5 m/s²,

so ist dies anzugeben;

- gewichteter Effektivwert der Beschleinigung, dem der Körper (Füße bzw. Sitzfläche)

ausgesetzt ist, falls der Wert über 0,5 m/s² liegt. Beträgt dieser Wert nicht mehr als

2,5 m/s², so ist dies anzugeben.

Werden keine harmonisierten Normen verwendet, so sind die Vibrationen nach dem

für die Maschinen am besten geeigneten Meßcode zu messen. Der Hersteller hat die

Betriebsbedingungen der Maschinen während des Meßvorgangs sowie die

angewendeten Meßverfahren anzugeben.

10

35


Bei Maschinen, die je nach Ausrüstung verschiedene Verwendungen gestatten, müssen

die Hersteller der Grundmaschine, auf den auswechselbaren Ausrüstungen montiert

werden können, und der Hersteller der auswechselbaren Ausrüstung die erforderlichen

Angaben machen, um eine sichere Montage und Benutzung zu ermöglichen.

11


4.4.1 LASTAUFNAHMEEINRICHTUNGEN von denen spezielle Gefahren

aufgrund der BEWEGLICHKEIT ausgehen.

Jede Lastaufnahmeeinrichtung bzw. jede nur als Ganzes verkäufliche Gruppe

von Lastaufnahmeeinrichtungen muß mit einer Betriebsanleitung geliefert

werden, die zumindest folgende Angaben enthält (Hinweise nach Abschnitt

1.7.4 nicht erforderlich):

11

36


normale Einsatzbedingungen

11

37


Benutzungs-, Montage- und Wartungsanweisungen

11

38


etwaige Einsatzeinschränkungen, insbesondere bei Lastaufnahmeeinrichtungen, die den

Anforderungen der Nummer 4.1.2.6 Buchstabe e)nicht genügen.

Back Next

• RisikokategorieMaßnahmenartGefahrursachenBetriebsartInbetriebnahmeDokumentationBetriebsanleitung (1)Betriebsanleitung (2)Betriebsanleitung (3)Betriebsanleitung (4)Betriebsanleitung (5)Gefährdungen (1)Gefährdungen (2)Gefährdungen (3)Gefährdungen (4)Gefährdungen (5)Gefährdungen (6)Gefährdungen (7)Gefährdungen (8)Gefährdungen (9)Gefährdungen (10)Gefährdungen (11) •
Kontakt: info @ dyrektywa.com
 
Copyright © 1995-2011 T.Kornicki - Legal Terms apply
2011-09-05 21:11:32 +0200