Betriebsanleitung (3)
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Lfn.Lfn.Inhalt

7


f) Angaben zum Luftschall

7

24

Sind folgende Angaben über den von der Maschine ausgehenden Luftschall enthalten

(tatsächtlicher Wert oder anhand einer indentischen Maschine ermittelter Wert)?

7

25

der A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen des

Bedienungspersonals, wenn er über 70 dB (A) liegt. Ist dieser Pegel niedriger als oder

gleich 70 dB (A), so genügt die Angabe "70 dB (A)

7

26

der Höchstwert des momentan C-bewerteten Schalldrucks an den Arbeitsplätzen des

Bedienungspersonals, sofern er 63 Pa (130 dB bezogen auf 20 µPa) übersteigt

7

27

der Schalleistungspegel der Maschine, wenn der A-bewertete äquivalente

Dauerschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen des Bedienpersonals über 85 dB (A)

liegt.

Bei Maschinen mir sehr großen Abmeßungen können statt des Schalleistungspegels die

äquivalenten Dauerschalldruckpegel an bestimmten Stellen im Maschinenumfeld

angegeben werden.

Werden keine harmonisierten Normen angewandt, so ist zur Ermittlung der

Geräuschemission der für die Maschine am besten geeignete Meßcode zu verwenden.

7

28

Wenn sich die Arbeitsplätze des Bedienungspersonals nicht festlegen lassen oder nicht

festgelegt sind, sind die Schalldruckpegelmessungen in einem Abstand von 1 Meter

von der Maschinenoberfläche und 1,60 m über dem Boden oder der Zugangsplattform

vorzunehmen. Der höchste Schalldruckwert und der dazugehörige Meßpunkt sind

anzugeben.

7

29

Ist vom Hersteller die Verwendung der Maschine in explosionsfähiger Atmosphäre

vorgesehen und sind ggf. alle notwendigen Hinweise in der Bedienungsanleitung

enthalten?

8


2.1 NAHRUNGSMITTELMASCHINEN

(zusätzliche Hinweise in der Bedienungsanleitung)

8

30

Sind in der Bedienungsanleitung die empfohlenen Reiningungs-, Desinfizierungs- und

Spülmittel und Verfahren angegeben (nicht nur für die leicht zugängichen Teile,

sondern auch für den Fall, daß eine Reiningung an Ort und Stelle bei den Teilen

notwendig ist, zu denen ein Zugang unmöglich oder nicht ratsam ist, z.B. bei

Rohrleitungen) ?

9


2.2 IN DER HAND GEHALTENE BZW. VON HAND GEFÜHRTE MASCHINEN

9

31

In der Betriebsanleitung muß folgende Angabe über die Vibration enthalten sein, die

von den von Hand gehaltenen oder geführten Maschinen ausgehen:

gewichteter Effektivwert der Beschleunigung, dem die oberen Gliedmaßen ausgesetzt

sind, falls der nach den entsprechenden Prüfregeln ermittelte Wert über 2,5 m/s², so

ist dies anzugeben.

Bestehen keine einschlägigen Prüfregeln, so muß der Hersteller die verwendeten

Meßverfahren und Bedingungen, unter denen die Messungen durchgeführt wurden,

angeben.

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2011-09-05 21:11:32 +0200