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| f) Angaben zum Luftschall |
7 | 24 | Sind folgende Angaben über den von der Maschine ausgehenden Luftschall enthalten |
| (tatsächtlicher Wert oder anhand einer indentischen Maschine ermittelter Wert)? |
7 | 25 | der A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen des |
| Bedienungspersonals, wenn er über 70 dB (A) liegt. Ist dieser Pegel niedriger als oder |
| gleich 70 dB (A), so genügt die Angabe "70 dB (A) |
7 | 26 | der Höchstwert des momentan C-bewerteten Schalldrucks an den Arbeitsplätzen des |
| Bedienungspersonals, sofern er 63 Pa (130 dB bezogen auf 20 µPa) übersteigt |
7 | 27 | der Schalleistungspegel der Maschine, wenn der A-bewertete äquivalente |
| Dauerschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen des Bedienpersonals über 85 dB (A) |
| Bei Maschinen mir sehr großen Abmeßungen können statt des Schalleistungspegels die |
| äquivalenten Dauerschalldruckpegel an bestimmten Stellen im Maschinenumfeld |
| Werden keine harmonisierten Normen angewandt, so ist zur Ermittlung der |
| Geräuschemission der für die Maschine am besten geeignete Meßcode zu verwenden. |
7 | 28 | Wenn sich die Arbeitsplätze des Bedienungspersonals nicht festlegen lassen oder nicht |
| festgelegt sind, sind die Schalldruckpegelmessungen in einem Abstand von 1 Meter |
| von der Maschinenoberfläche und 1,60 m über dem Boden oder der Zugangsplattform |
| vorzunehmen. Der höchste Schalldruckwert und der dazugehörige Meßpunkt sind |
7 | 29 | Ist vom Hersteller die Verwendung der Maschine in explosionsfähiger Atmosphäre |
| vorgesehen und sind ggf. alle notwendigen Hinweise in der Bedienungsanleitung |
8 |
| 2.1 NAHRUNGSMITTELMASCHINEN |
| (zusätzliche Hinweise in der Bedienungsanleitung) |
8 | 30 | Sind in der Bedienungsanleitung die empfohlenen Reiningungs-, Desinfizierungs- und |
| Spülmittel und Verfahren angegeben (nicht nur für die leicht zugängichen Teile, |
| sondern auch für den Fall, daß eine Reiningung an Ort und Stelle bei den Teilen |
| notwendig ist, zu denen ein Zugang unmöglich oder nicht ratsam ist, z.B. bei |
9 |
| 2.2 IN DER HAND GEHALTENE BZW. VON HAND GEFÜHRTE MASCHINEN |
9 | 31 | In der Betriebsanleitung muß folgende Angabe über die Vibration enthalten sein, die |
| von den von Hand gehaltenen oder geführten Maschinen ausgehen: |
| gewichteter Effektivwert der Beschleunigung, dem die oberen Gliedmaßen ausgesetzt |
| sind, falls der nach den entsprechenden Prüfregeln ermittelte Wert über 2,5 m/s², so |
| Bestehen keine einschlägigen Prüfregeln, so muß der Hersteller die verwendeten |
| Meßverfahren und Bedingungen, unter denen die Messungen durchgeführt wurden, |
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